Veröffentlichungen gemäß Wiener Landarbeitsordnung 1990
Seit der Novelle der Wiener Landarbeitsordnung 1990 (LAO 1990), LGBl für Wien Nr. 40/2005, ist die Veröffentlichung im Internet für folgende Angelegenheiten vorgesehen:
- Entscheidungen der Obereinigungskommission betreffend die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit nach Anhörung der in Betracht kommenden Interessenvertretungen (§ 41 Absatz 2 LAO 1990)
- Abschluss des Kollektivvertrages binnen zwei Wochen nach der Hinterlegung (§ 45 Absatz 2 LAO 1990)
- Entscheidungen der Obereinigungskommission betreffend die Aberkennung der Kollektivvertragsfähigkeit einer Berufsvereinigung (§ 41 Absatz 3 in Verbindung mit § 49 Absatz 3 LAO 1990)
- Veröffentlichungen der Obereinigungskommission betreffend das Erlöschen der Kollektivvertragsfähigkeit einer Kollektivvertragspartei (§ 49 Absatz 4 LAO 1990)
- Jährlicher Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion an die Landesregierung (§ 117 Absatz 1 LAO 1990): Zusammenfassende Darstellung des Berichtes der Land- und Forstwirtschaftsinspektion für das Jahr 2007
- Musterlehrvertrag der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (§ 125 Absatz 9 LAO 1990)
Zu den anderen Punkten gibt es derzeit keine Informationen.


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