Öffentliche Stellenausschreibungen nach dem Wiener Krankenanstaltengesetz

Nach § 35 Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr. KAG) sind die Stellen jener Ärzt*innen, die eine öffentliche Krankenanstalt oder eine Abteilung, ein Department (Unterabteilung), eine Prosektur oder ein Ambulatorium in einer öffentlichen Krankenanstalt leiten oder als ständige Konsiliarärzt*innen bestellt werden sollen, sowie die Stellen jener Apotheker*innen, die mit der Leitung einer Anstaltsapotheke betraut werden sollen, im Internet auszuschreiben. Ausgenommen davon sind nach § 35 Abs. 2 Wr. KAG Stellen, die aufgrund einschlägiger Hochschulvorschriften besetzt werden.

Aktuelle Stellenausschreibungen

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