Sie sind in:
  1. wien.at
  2. Wiener Rechtsinformationssystem
  3. Gemeinderecht Wien
  4. Register für Kundmachungen zum Öffentlichkeitsrecht

Register für Kundmachungen zum Öffentlichkeitsrecht

Die Verleihung des Öffentlichkeitsrechts an eine Krankenanstalt, Feststellungen über den Fortbestand des Öffentlichkeitsrechts und das Erlöschen des Öffentlichkeitsrechts sind im Internet zu verlautbaren (§§ 25 Absatz 3, 27, 58 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG).

Derzeit liegen keine Verlautbarungen vor.

Verantwortlich für diese Seite:
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
Kontaktformular