Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8313 im 16. Bezirk mit Einsichtnahme

Für das Gebiet zwischen Weinheimergasse, Linienzug 1-6, Huttengasse, Hasnerstraße, Enenkelstraße, Stillfriedplatz, Enenkelstraße und Ottakringer Straße im 16. Bezirk, Katastralgemeinde Ottakring wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.

Persönliche Einsichtnahme

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 10. Mai 2024 bis 21. Juni 2024 zur öffentlichen Einsicht auf:

Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 21. Juni 2024 auch in der Bezirksvorstehung für den 16. Bezirk, 16., Richard-Wagner-Platz 19 während der dortigen Amtsstunden möglich. Für weitergehende Informationen steht Ihnen am 16. Mai 2024 und 13. Juni 2024 in der Zeit von 15 bis 17.30 Uhr in der Bezirksvorstehung eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Stadt Wien Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest zur Verfügung.

Einsichtnahme online

Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.

In folgende Dokumente zum Planentwurf 8313 können Sie online Einsicht nehmen:

Schriftliche Stellungnahme

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8313) geschickt werden.

Per E-Mail
post@ma21a.wien.gv.at

Per Post
Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest)
Rathausstraße 14-16, 1010 Wien

Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben (Amtszeiten beachten), wenden Sie sich bitte an die zuständige Kanzlei im 5. Stock, Zimmer 517.

Stellungnahme online

Sie können auch eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:

Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840.

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Prüfung der Stellungnahmen

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. In gedruckter Form kann das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erworben werden.

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