Wiener Gentechnikbuch

Das Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetz ist mit 21. September 2005 in Kraft getreten und hat folgende Regelungsschwerpunkte zum Inhalt:

  • Zur Erhaltung der in genetischer Hinsicht unbeeinträchtigten biologischen Vielfalt ist jede Beeinträchtigung durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu verhindern.
  • Im Rahmen der Koexistenz verschiedener landwirtschaftlicher Produktionsmethoden ist die Möglichkeit des ökologischen und konventionellen Landbaus ohne die Gefährdung einer Verunreinigung durch GVO auf jenen landwirtschaftlichen Kulturflächen sicherzustellen, auf denen GVO nicht ausgebracht werden.

Gesetz über Maßnahmen der Gentechnik-Vorsorge (Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetz)

Die beabsichtigte Ausbringung von GVO ist nur mit behördlicher Bewilligung zulässig. Erteilte Bewilligungen sind im Wiener Gentechnik-Buch einzutragen. Die Einsicht in das Wiener Gentechnikbuch ist jedermann gestattet.

In Wien befinden sich derzeit keine Flächen mit gentechnisch veränderten Organismen.

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