Zusammenfassung des Berichtes der Land- und Forstwirtschaftsinspektion 2022

Der Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion für das Jahr 2022 wurde gemäß § 257 des Landarbeitsgesetzes 2021 erstellt. Die Wiener Landesregierung hat mit Beschluss vom 16. Mai 2023 den Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen.

Kontrollen in 37 Betrieben

Der bei der Abteilung Wasserrecht (MA 58) eingerichteten Land- und Forstwirtschaftsinspektion obliegt die Überwachung der zum Schutz der Dienstnehmer*innen in den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erlassenen Vorschriften.

Im Berichtsjahr wurden in 37 Betrieben Kontrollen durchgeführt. Davon entfallen 17 Kontrollen auf Betriebe des Gartenbaus, 8 auf Betriebe des Wein- und Obstbaus, 8 auf bäuerliche Betriebe sowie 4 auf sonstige Betrieb. Zum Zeitpunkt der Kontrollen waren in den überprüften Betrieben 12 Familienangehörige und 95 familienfremde Dienstnehmer*innen beschäftigt.

Mängel wurden beseitigt

In den kontrollierten Betrieben wurden 28 Mängel festgestellt. Der überwiegende Teil der Mängel betraf die Bereiche Arbeitsplatz-Evaluierung, Unterweisung der Dienstnehmer*innen, Bestellung des Präventivdienstes, Arbeitsstätten und Arbeitsmittel.

Um das notwendige Verständnis der Betriebsinhaber*innen und deren Dienstnehmer*innen für die Belange der Unfallverhütung zu wecken, wurden zur Abstellung der Beanstandungen seitens der Organe der Land- und Forstwirtschaftsinspektion wie in der Vergangenheit die Aufklärung und Beratung in den Vordergrund gestellt. Nach Erteilung der als notwendig erachteten 12 Aufträge wurde im Zuge der durchgeführten Nachkontrollen festgestellt, dass den Aufträgen entsprochen wurde.

Auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes hat die Land- und Forstwirtschaftsinspektion an zahlreichen baubehördlichen und sonstigen Genehmigungsverfahren teilgenommen und gutachterliche Stellungnahmen abgegeben.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wasserrecht
Kontaktformular